Liebe Mitglieder,
endlich ist es wieder so weit. Ab dem 01.06. dürfen wir wieder im Vereinshaus trainieren. Dabei sind einige Auflagen zu beachten. Die Wichtigste betrifft die Erwachsenen; im regulären Training darf nur mit einem gültigen, negativ ausgefallenen Corona-Test bzw. mit einem Nachweis über Genesung oder vollständiger Impfung trainiert werden. Als Nachweis gilt nur die offizielle Bestätigung – entweder eines Testzentrums, einer Apotheke oder des Arbeitgeber, der Bildungseinrichtung etc.. Ein eigenständig durchgeführter Selbsttest reicht nicht für die Trainingsteilnahme aus!
Für Kinder und Jugendliche können ohne Test etc. trainieren.

Individualsport:

Die Ausübung von Individualsportarten von bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (§ 2 Absatz 21 Satz 2 Nummer 1 i.V.m. Anlage 21 Corona-LVO M-V).

Vereinsbasierter Trainingsbetrieb im Freien:

Vereinsbasierter Trainingsbetrieb in allen Sportarten und für alle Altersgruppen auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen in einer Gruppenstärke von bis zu 25 Personen einschließlich Anleitungsperson (§ 2 Absatz 21 Satz 2 Nummer 2 i.V.m. Anlage 21 Corona-LVO M-V)

Vereinsbasierter Trainingsbetrieb im Innenbereich:

Vereinsbasierter Trainingsbetrieb in allen Sportarten und für alle Altersgruppen in öffentlichen oder privaten Sportanlagen in einer Gruppenstärke von bis zu 15 Personen einschließlich Anleitungsperson. (§ 2 Absatz 21 Satz 2 Nummer 3 i.V.m. Anlage 21 Corona-LVO M-V). Bei dieser Sportausübung müssen Erwachsene einen negativen Corona-Test vorlegen; Anleitungspersonen müssen zweimal wöchentlich negativ auf eine Corona-Infektion getestet sein. Die Testpflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene (Anlage 21 Nummer 7 Corona-LVO M-V).

Landessportbund MV
Kategorien: Allgemeines

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